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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist für die Mehrheit der Bevölkerung von maßgebender Bedeutung. Hier sind die Regeln ausgewiesen, die die berufliche Existenz bestimmen.
Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch geregelt. Eine Fülle von Einzelregelungen, die im Gesetz, in Tarifverträgen, in Betriebsvereinbarungen und letztlich im Arbeitsvertrag geregelt sind, bestimmen das Arbeitsrecht. Zusätzlich ist die jeweilige Rechtssprechung zu berücksichtigen.
Die Mitwirkung eines auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalts ist daher meist zwingend anzuraten.
Hierbei gilt es insbesondere um die Entscheidung, welche Erfolgsaussichten etwa ein Arbeitgeber mit dem Ausspruch einer Kündigung oder einer Abmahnung hat und wie sich der Arbeitnehmer gegen derartige Willenserklärungen seines Arbeitgebers zur Wehr zu setzen vermag. Dabei ist die Fristenprüfung für die Einreichung etwa einer Kündigungsschutzklage, die nur binnen drei Wochen nach Kündigungszugang erfolgen kann, ebenso wichtig wie die Prüfung, ob überhaupt das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.
In einem solchen Verfahren werden sodann etwa das Vorliegen betriebsbedingter Gründe für die ausgesprochene Kündigung sowie eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung durch das Arbeitsgericht geprüft. Im Rahmen der Sozialauswahl ist sodann zu prüfen, inwieweit eine solche durch den Arbeitgeber beanstandungsfrei ausgeübt worden ist. Hierzu zählt neben dem Vergleich der Betriebszugehörigkeit und des Lebensalters auch die Anzahl bestehender Unterhaltsverpflichtungen und besondere Belastungen wie die Schwerbehinderung. Im letzteren Fall ist vor Kündigungsausspruch das für den Behinderten zuständige Integrationsamt zu kontaktieren und dessen Zustimmung einzuholen, andernfalls ist die Kündigung bereits wegen der fehlenden Zustimmung unwirksam.
Probleme bereiten zugleich Kündigungen wegen des Fehlverhaltens des Arbeitnehmers, etwa wegen permanenter Verspätung, Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber oder wegen Trunkenheit am Arbeitsplatz. Insbesondere die Alkoholproblematik ist sehr differenziert zu betrachten. Letzteres kann u.U. als Erkrankung zu qualifizieren sein, wenn sich der Arbeitnehmer einer regelmäßigen Behandlung unterzieht. Insoweit läge kein Fehlverhalten des Arbeitnehmers vor.
Weitere Probleme im Arbeitsrecht involvieren Fragen der Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats, etwa bei Einstellungen, Veränderungen der Arbeitszeit o.ä. Differenzen treten auch bei Eingruppierungen, betrieblichen Direktversicherungen, bei der Erteilung und Bewertung eines Zeugnisses und zum Inhalt des Weisungsrechts des Arbeitgebers auf.
Sie ersehen die vielfältigen spezifischen Schwierigkeiten, denen die Arbeitsvertragsparteien tagtäglich ausgesetzt sind.
Die Klärung dieser Streitigkeiten erfolgt vor den Arbeitsgerichten. Dabei besteht in I. Instanz zwar kein Anwaltszwang, eine anwaltliche Vertretung erscheint jedoch im Hinblick auf die besonderen Schwierigkeiten zwingend erforderlich. In Verfahren II. Instanz, also ab der Ebene Landesarbeitsgericht ist eine Vertretung zwingend an die Beauftragung von Rechtsanwälten bzw. - bei Vorliegen entsprechender Mitgliedschaften - von Arbeitgeberverbänden bzw. der Gewerkschaft gebunden.
Hinsichtlich der Kosten ist darauf hinzuweisen, dass die obsiegende Partei im Verfahren I. Instanz kein Anspruch auf eine Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten hat. Dies ist im § 12a Arbeitsgerichtsgesetz geregelt. Der dem allgemeinen Zivilrecht immanente Grundsatz, dass die unterlegene Partei alle Kosten zu tragen hat, gilt erst ab den Verfahren II. Instanz. Hierauf muss der Rechtsanwalt Sie gesondert hinweisen.
 
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